AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – DJ Jennes, Jens Schiewe
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Jens Schiewe (DJ Jennes, nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über DJ-Leistungen, Moderation sowie Ton- und Lichttechnik, in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot innerhalb der darin genannten Frist in Textform (zum Beispiel per E-Mail) oder durch Unterschrift annimmt und der Auftragnehmer die Buchung bestätigt. Leistungsumfang, Zeiten und Preis ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Buchungsbestätigung; sie gehen diesen AGB vor.
§ 3 Rücktritt und Stornierung
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Leistungen zur Freizeitgestaltung mit festem Termin nicht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber freiwillig das Recht ein, innerhalb von 14 Tagen nach der Buchungsbestätigung kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Veranstaltung nicht innerhalb dieser Zeit stattfindet. Danach gilt bei einer Absage durch den Auftraggeber:
- Bis 6 Monate vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
- 6 bis 3 Monate vor dem Termin: 30 % des vereinbarten Gesamtpreises
- 3 Monate bis 1 Monat vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
- Weniger als 1 Monat vor dem Termin: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
Die Absage muss in Textform erfolgen; maßgeblich ist der Eingang beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 4 Preise, Zahlung und Verzug
Alle Preise verstehen sich in Euro. Es gelten die im Angebot bzw. in der Buchungsbestätigung genannten Preise einschließlich der dort genannten Anfahrtspauschale. Wird die Veranstaltung auf Wunsch des Auftraggebers über die vereinbarte Zeit hinaus verlängert, wird jede angefangene Stunde mit dem vereinbarten Stundensatz berechnet. Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung unter Angabe der Rechnungsnummer zu dem auf der Rechnung genannten Termin. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs kann eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet werden.
§ 5 Leistung
Die Leistung umfasst Anlieferung, Aufbau, Betrieb und Abbau der vereinbarten Technik sowie die musikalische Gestaltung der Veranstaltung. Die Tätigkeit des DJ beginnt mit der ersten Musik- oder Sprachbeschallung; auch Hintergrundmusik zählt zur vereinbarten Spielzeit. Musikwünsche des Auftraggebers und der Gäste werden nach Möglichkeit berücksichtigt; die Auswahl und Reihenfolge der Titel liegt im Ermessen des DJ. Wird Technik des Auftragnehmers an eine vorhandene Anlage angeschlossen, ist der Auftragnehmer nur für die von ihm mitgebrachten Geräte verantwortlich.
§ 6 Veranstaltungsort, Anlieferung und Aufbau
Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der Veranstaltungsort rechtzeitig vor Beginn für den Aufbau und nach dem Ende für den Abbau zugänglich ist und dass ein geeigneter Parkplatz zum Be- und Entladen in unmittelbarer Nähe zur Verfügung steht. Er stellt eine ausreichend große, trockene und ebene Stellfläche sowie einen separat abgesicherten Stromanschluss (230 V / 16 A) bereit. Bei Veranstaltungen im Freien sorgt der Auftraggeber für einen Schutz der Technik vor Regen und Nässe.
§ 7 GEMA und Genehmigungen
Die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA und die Zahlung der dafür anfallenden Gebühren sind Sache des Veranstalters bzw. der Location. Dasselbe gilt für behördliche Genehmigungen und die Einhaltung von Lautstärke- und Ruhezeitvorgaben am Veranstaltungsort.
§ 8 Haftung und Schäden
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Technik des Auftragnehmers, die er selbst oder seine Gäste schuldhaft verursachen.
§ 9 Ausfall und höhere Gewalt
Ist der Auftragnehmer durch Krankheit, Unfall oder einen anderen von ihm nicht zu vertretenden Grund verhindert, bemüht er sich um einen gleichwertigen Ersatz-DJ und stimmt diesen mit dem Auftraggeber ab. Ist kein Ersatz möglich, werden bereits gezahlte Beträge vollständig erstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen von § 8. Kann die Veranstaltung wegen höherer Gewalt (zum Beispiel behördliches Verbot, Unwetter) nicht stattfinden, werden beide Seiten von ihren Leistungspflichten frei; bereits gezahlte Beträge werden erstattet.
§ 10 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden nur zur Abwicklung der Anfrage und des Vertrags und nach den geltenden Datenschutzvorschriften (DSGVO, BDSG) verarbeitet. Näheres steht in der Datenschutzerklärung auf dieser Website.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Hamburg Gerichtsstand und Erfüllungsort; für alle übrigen Auftraggeber gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: Oktober 2026